Einkaufsbedingungen der Firma PB MeTech GmbH

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1. Allgemeines

(1) Für alle Bestellungen von PB MeTech GmbH gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

(2) Die Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages.

2. Formerfordernisse

Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für PB MeTech GmbH verbindlich. Mündlich oder telefonisch erteilte Aufträge werden erst mit Eingang des entsprechenden Bestätigungsschreibens (auch per Telefax oder Email) wirksam.

3. Preise

(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise.

(2) Für eintretenden Mehr- oder Minderbedarf sowie für die Lieferung von Kleinmengen gelten dieselben Preise, Rabatte und Bedingungen.

(3) Die Preise gelten frei Verwendungsstelle, einschließlich Verpackung, aber ohne Umsatzsteuer, die in jeweils gesetzlich vorgeschriebener Höhe zusätzlich vergütet wird.

4. Liefertermine

(1) Liefertermine sind verbindlich, da sie auf die innerbetrieblichen Belange von PB MeTech GmbH abgestimmt sind.

(2) Befindet sich der Lieferant mit der Lieferung in Verzug, ist PB MeTech GmbH nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(3) Verzugsfolgen gehen zulasten des Lieferanten, ebenso wie Zusatzkosten für Lieferung zur Unzeit.

(4) Für den Lieferanten erkennbare Lieferverzögerungen sind PB MeTech GmbH unverzüglich mitzuteilen. Deren Rechte aus Absatz (2) und (3) bleiben unberührt.

5. Lieferscheine

(1) Lieferscheine sind der Ware auf jeden Fall beizufügen. Jede Sendung bzw. Position ist mit der Artikelnummer von PB MeTech GmbH zu kennzeichnen. Schäden, die PB MeTech GmbH aus der unrichtigen Bezeichnung gelieferter Waren entstehen, sind PB MeTech GmbH vom Lieferanten zu ersetzen.

(2) Erfolgen Zahlungen infolge unrichtiger Warenzeichnungen verspätet, liegt seitens PB MeTech GmbH kein Verzug vor, ferner wird das Recht zum Abzug von Skonto nicht beeinträchtigt.

6. Versand

(1) Sofern PB MeTech GmbH für den Versand Anweisungen gibt, sind ausschließlich diese verbindlich. PB MeTech GmbH ist auch berechtigt, die Ware unter Berechnung der Tariffracht abzuholen. Mehrfrachten, Standgelder usw. gehen zu Lasten des Lieferanten.

(2) Außer in Fällen der Selbstabholung erfolgt der Transport auf Gefahr des Lieferanten.

7. Qualitätsanforderungen

(1) Der Lieferant übernimmt die Gewährleistung dafür, dass die gelieferte Ware den zum Lieferzeitpunkt gültigen Normen und allen einschlägigen technischen Vorschriften entspricht.

(2) Der bestellte Artikel muss § 3 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) sowie den gültigen Unfallverhütungsvorschriften (Technischen Regeln) der Berufsgenossenschaften entsprechen.

8. Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Warenübernahme.

(2) Werden gegen PB MeTech GmbH wegen Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware Ansprüche geltend gemacht und ist der Lieferant PB MeTech GmbH aus demselben Grund gewährleistungspflichtig, so ist der Lieferant verpflichtet, PB MeTech GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Rechte der PB MeTech GmbH aus den nachfolgenden Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

9. Produkthaftung

(1) Für den Fall, dass PB MeTech GmbH aufgrund Produkthaftung in Anspruch genommen wird, ist der Lieferant verpflichtet, PB MeTech GmbH von derartigen Ansprüchen freizustellen, sofern und soweit der Schaden durch einen Fehler des vom Lieferanten gelieferten Vertragsgegenstandes verursacht worden ist.

(2) Sofern die Schadensursache im Verantwortungsbereich des Lieferanten liegt, muss er nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.

10. Mängel

(1) Von PB MeTech GmbH vorgenommene Mängelrügen gelten als rechtzeitig erfolgt, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Wareneingang, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Mangels dem Lieferanten zugehen.

(2) Bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen ist PB MeTech GmbH - unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche - berechtigt, nach ihrer Wahl vom Lieferanten Ersatzlieferung oder kostenlose Nachbesserung zu verlangen.

(3) Bei Vorliegen eines Sachmangels oder fruchtlosem Ablauf einer nach dem vorstehenden Absatz gesetzten Frist ist PB MeTech GmbH ferner nach ihrer Wahl berechtigt, einen Deckungskauf zu Lasten des Lieferanten durchzuführen oder die Mängel auf Kosten des Lieferanten beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen.

11. Rechnungen

Rechnungen dürfen nicht mit der Ware zugestellt werden.

12. Zahlung

(1) Falls nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung innerhalb von vier Wochen/zehn Tagen nach Eingang der Rechnung; zahlt PB MeTech GmbH innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Rechnung, so ist sie berechtigt, vom Rechnungsbetrag 3 % Skonto abzuziehen.

(2) PB MeTech GmbH ist berechtigt, Zahlungen im Scheckverfahren zu leisten. Skonto geht dabei nicht verloren.

13. Sicherungsrechte

(1) Der Lieferant darf gegen PB MeTech GmbH bestehende Forderungen weder abtreten noch verpfänden.

(2) Die Ware wird mit Zahlung Eigentum der PB MeTech GmbH. Zahlt PB MeTech GmbH mit Scheck, erwirbt sie erst mit endgültiger Gutschrift des Kaufpreises beim Lieferanten das Eigentum.

14. Überlassene Unterlagen usw.

Von PB MeTech GmbH dem Lieferanten überlassene Zeichnungen, Pläne und dergleichen bleiben Eigentum von PB MeTech GmbH. Diese Gegenstände sind nach Bearbeitung der Bestellung bzw. Ausführung der Bestellung unverzüglich an PB MeTech GmbH zurückzugeben. Der Lieferant sichert vertrauliche Behandlung zu. Verstöße führen zum Anspruch auf Schadensersatz.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für die Lieferung und für die Zahlung ist der Sitz der PB MeTech GmbH.

(2) Für alle Streitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der PB MeTech GmbH.

16. Internationale Kaufverträge

In bezug auf internationale Kaufverträge gilt unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Einkaufs- bedingungen nicht.

18. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Lieferanten werden durch PB MeTech GmbH im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

Kontakt

 

PB MeTech GmbH

Brühlweg 19

73553 Alfdorf

 

Tel. +49 7172 18991-0

Fax +49 7172 18991-70

info@pbmetech-gmbh.de

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